Hausordnung

Wertsachen

Der Sportpark Fitnessclub übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachte Wertsachen und Kleidungsstücke. Das schließt Gegenstände in den Schränken mit ein.

Garderobe, Taschen und Fundsachen

Die Spinde sind nach der Nutzung zu räumen. Über Nacht belegte Spinde werden von uns geräumt. Taschen sind auf der Trainingsfläche nicht erlaubt. Fundsachen sind an der Theke abzuholen.

Bekleidung und Handtuchpflicht

Der Trainingsbereich darf nur mit sauberen Sportschuhen und angepasster Kleidung betreten werden. Die Nutzung des Handtuchs als Unterlage ist auf der Trainingsfläche und in der Sauna Pflicht.

Getränke und Rauchen

In den Räumlichkeiten des Sportpark Fitnessclubs ist das Rauchen nicht gestattet. Glasflaschen auf der Trainingsfläche sind nicht erlaubt.

Hygiene und Ordnung

Die Cardiogeräte und Solarien sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren. Verschmutzungen jeglicher Art sind zu Vermeiden oder selbstständig zu entfernen. Gewichte, Hanteln und Hantelscheiben sind nach dem Gebrauch aufzuräumen.

Zutritt

Das Mitgliedsband ist nicht übertragbar und ist zu jedem Training mitzubringen. Ein Training ohne Transponder ist nur mit einen kostenpflichtigen Leihtransponder sowie einem Ausweis als Pfand möglich. Die Nutzung des Fitnessclubs ist erst ab 14 Jahre gestattet. Das Mitbringen von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist nicht gestattet.

Verhalten

Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen ist Folge zu leisten. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot wobei die Mitgliedsbeiträge bis zum Mitgliedschaftsende weiter entrichtet werden müssen.

Solarium

Die Nutzung der Solarien ist erst ab 18 Jahren gestattet.

Boxraum

Bei der Nutzung der Boxsäcke müssen immer entsprechende Handschuhe getragen werden. Sparring oder Zweikampf ist strengstens verboten.

Foto-/Filmaufnahmen und Handynutzung

Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter zu beachten (Recht am eigenen Bild). Für das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ist eine Zustimmung unserseits notwendig. Foto- und Filmaufnahmen sowie Videocalls im Bereich der Duschen, Sauna und in den Umkleideräumen, gleich zu welchem Zweck, sind verboten. Es ist darauf zu achten, dass deine Mittrainierenden sich nicht durch deine Handynutzung gestört werden.